Pflegeberatung
Bei Bezug von Pflegegeld besteht f r den Patienten und seine Angeh rigen nach SGB XI 37.3 die Verpflichtung regelm ig einen Pflegeberatungsbesuch durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dieser sollte bei den Pflegegrad II und III halbj hrlich und bei den der Pflegegrad IV und V viertelj hrlich stattfinden.Bei solchen Beratungsbesuchen haben die Patienten und ihre Angeh rigen die M glichkeit Fragen, die sich im Rahmen der Betreuung ergeben, zu kl ren. Unsere beratende Pflegefachkraft pr ft hierbei u.a., ob Bedarf f r Hilfsmittel und/oder Wohnraumanpassung besteht. Au erdem findet eine Einsch tzung statt, ob der bestehende Pflegegrad noch ausreichend ist oder ob eine H herstufung beantragt werden sollte.
Die Patienten erhalten Informationen ber die M glichkeiten der Versorgung, falls die private Pflegeperson einmal verhindert sein sollte, und unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse f r die Pflegeperson Rentenversicherungsbeitr ge zahlt.
Wir verstehen unsere Pflegebesuche nicht als Kontrolle der Pflegenden, sondern als Unterst tzung und Informationsangebot, damit Pflege zu Hause so lange wie m glich durchgef hrt werden kann.
Hintergrund dieser Beratung ist es Gesundheits- und Gef hrdungsrisiken fr hzeitig zu erkennen und durch gezielte Beratung diese Risiken zu vermindern, um station re Behandlung und Versorgung zu vermeiden.

